Neue Regelungen für mehr Cybersicherheit in der EU
Der bisherige Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie nach Sektoren wird mit NIS2 auf einen weit größeren Teil der Wirtschaft ausgeweitet, um eine umfassende Abdeckung der Sektoren und Dienste zu gewährleisten, die im Binnenmarkt für grundlegende gesellschaftliche und wirtschaftliche Tätigkeiten von entscheidender Bedeutung sind.
Betroffene Einrichtungen müssen daher geeignete Risikomanagementmaßnahmen für die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme treffen und unterliegen Meldepflichten.
Informieren Sie sich auf der WKO Website ob ihr Unternehmen zur Umsetzung der NIS2 verpflichtet ist.
Link zu weiteren Informationen: https://www.wko.at/it-sicherheit/nis2-uebersicht